Flug und den Einsatz von Drohnen

 

















Drohnen und Multikopter – heute schon geflogen?

Durch den Fortschritt der Technik ist das Fliegen mit Drohnen und Multikoptern mittlerweile in einem Bereich angekommen, den sich auch Normal-Bürger als Hobby leisten können. Auf dem Markt gibt es dazu eine immer größer werdenden Anzahl an Anbieter und Modellen, bei denen die Anforderungen an die Flugfähigkeiten des Piloten sehr gering sind.

Moderne Drohnen verfügen über quadrocopter-450viele Steuerungssysteme und sind in der Lage einfache Flugmanöver selbst auszuführen. Beispielsweise halten die Drohnen ihre Position selbstständig (wenn man es möchte) und der Pilot muss dann nur noch bei Änderungen und Flugmanövern aktiv werden. Für das reine Fliegen selbst sind keine Steuerungsimpulse mehr notwendig.

Die Steuerung erfolgt in vielen Fällen über ein Kombi.System aus RC-Fensteuerung per Funk und Smartphone oder Tablet für Video- und Foto-Aufnahmen. Die normale RC-Fernbedienung übernimmt dabei die gesamte Flugsteuerung – je nach Hersteller und Modell ist es auch möglich über Smartphone oder Tablet Flugmanöver einzuleiten.

Für den Flug und den Einsatz von Drohnen und Multikoptern gelten jedoch einige Bedingungen und Regeln und es deutet sich an, dass diese im Laufe des Jahres 2016 noch weiter verschärft werden.
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Rechtliche Anforderungen
Für den rein privaten Einsatz sind die Bedingungen dabei vergleichsweise gering. Man sollte auf jeden Fall eine Haftpflicht-Versicherung für die Drohne haben bzw. absichern, dass die normale Haftpflicht auch Drohnenschäden mit abdeckt. Dazu sind Flugverbotszonen zu beachten.
Für den gewerblichen Drohnen-Einsatz (und dazu zählt auch schon Fotos auf der eigenen Webseite mit Werbung zu veröffentlichen) ist eine Aufstiegssgenemigung vom Luftfahrt-Verwaltungsamt des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Diese kostet etwa 150 Euro und ist für zwei Jahre gültig. Allerdings ist auch mit einer Genehmigung der Aufstieg mit einer Drohne in der Regel nur bis 100 Metern erlaubt. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Aufstieg dazu noch vorher bei den Ordnungsbehörden angezeigt werden. Das sind an Wochentagen das Ordnungsamt und Abend bzw. Nachts und am Wochenende die Polizei.
Unabhängig davon, ob man privat oder gewerblich unterwegs ist, sind die Rechte von Anwohnern und die Rechte am Bild zu beachten. Aufnahmen der Privatsphäre dürfen daher nicht gemacht und veröffentlicht werden und auch manche Gebäude und Einrichtungen sind geschützt und dürfen nicht gefilmt werden.
Wer sich dafür interessiert sollte auf jeden Fall vor einem Flug Kontakt mit einem Modellflug-Verein vor Ort aufnehmen, dort wird die Situation und die richtige Verhaltensweise meist gut erklärt.
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Preise und Technik
Allein der Preis für die Aufstiegeserlaubnis macht deutlich, dass es bei Drohnenflügen um kein billiges Hobby handelt. Eine separate Haftpflicht-Versicherung kostet ebenfalls etwa 100 bis 150 Euro im Jahr.
Die Preise für die Technik selbst sind sehr unterschiedlich und unterscheiden sich sehr, je nach dem welche Ansprüche man stellt.
Modell mit automatischer Flugsteuerung fangen ab etwa 400 Euro an und enden bei über 3000 Euro. Mit einer guten Kamera zahlt man derzeit etwa 900 bis 1100 Euro für ein Modell, das auch mit wenig Erfahrung geflogen werden kann.  Beispielsweise bietet DJI die Phantom 3 Drohne für um die 900 Euro an.
Wer mehr selbst fliegen will und daher an sich keine technischen Helfer benötigt, bekommt Drohen auch schon billiger. Dann muss man die Geräte allerdings selbst in der Luft halten und das erfordert deutlich mehr Erfahrung und Geschick.
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